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Allgemeine Hinweise für Auftragsabwicklung bzw. Rechnungslegung

Zur reibungslosen Abwicklung und Zuordnung der Fakturen ersuchen wir Sie, bei
Auftragsbestätigungen bzw. Rechnungen an die Bauhandelsgesellschaft m.b.H. unbedingt folgende Informationen immer anzugeben.

Zum Beispiel:

  • Mitgliedsname: XY Baufirma
  • Mitgliedsnummer bzw. FibuNr.: 123456
  • BHG Bestellnummer: 5/xxxxx/1 od. 2
  • Bestellung durch BHG ............. Datum
  • Bestellung durch Mitglied ............. Datum
  • Freigabe durch BHG ............. Datum
  • Name des Bauvorhabens: xxxxx
  • Kostenstelle: xxxx
  • Angabe Ihrer UID-Nummer (lieferendes Unternehmen)
  • Angabe aller gesetzlichen Anforderungen: Leistungszeitraum, Dienstgebernummer, ...
  • UID-Nummer BHG: ATU 34 91 72 03
  • Lieferantennummer It. Briefkopf: 33xxxxxx

Weiters ersuchen wir Sie:

  • uns sämtliche Rechnungen bitte nur in einem Kuvert zu senden
  • den Rechnungen bitte keine Lieferscheine beilegen
  • Rechnungen per Fax immer im Original per Post nachzureichen. Ab Datum 01.01.2007 werden Rechnungen per Fax nicht mehr anerkannt.
  • uns keine Zahlscheine zuzusenden - wir überweisen zu den vereinbarten Terminen mittels Telebanking
  • keine Rechnungskopien beizulegen
  • auf ordentliche Druckqualität (Rechnung wird von uns gescannt) zu achten
  • die Rechnungen nicht zu klammern und
  • bei Fragen zu Buchungsbriefen sich direkt an die jeweilige Mitgliedsfirma zu wenden

Mahnungen:

  • Bitte beachten Sie unseren jährlichen Zahlungsplan, den Sie auf dieser Homepage unter "Lieferanten, Zahlungstermine" finden. Auch Prüffristen und  Jahresvereinbarungen sind für die Kontoabstimmung relevant.
  • Kontoabstimmungen, die den Skonto oder Zentralrabatt betreffen, können wir leider nicht bearbeiten. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
  • Wenn es Kontoabstimmungen (Korrekturen bzw. Abzüge) unserer Mitgliedsfirmen betrifft, können wir diese nur bearbeiten, wenn Sie die entsprechenden Buchungsbriefe bzw. korrigierten Rechnungen beilegen. Vielen Dank!
  • Sollten Rechnungen zur Gänze offen sein, bitten wir um Zusendung einer Rechnungskopie samt Kontoabstimmung. Vielen Dank!

Subunternehmerabrechnungen

Bei Subunternehmen (Bauleistungen gemäß § 19 Abs. 1 UStG.) bitten wir diegesetzlichen Erfordernisse der Rechnungslegung zu berücksichtigen, insbesondere um Angabe folgender Informationen.

Zum Beispiel:

  • Mitgliedsname: XY Baufirma
  • Mitgliedsnummer bzw. FibuNr.: 123456
  • BHG Bestellnummer: 5/xxxxx/1 od. 2
  • Bestellung durch BHG ............. Datum
  • Bestellung durch Mitglied ............. Datum
  • Freigabe durch BHG ............. Datum
  • Name des Bauvorhabens: xxxxx
  • Kostenstelle: xxxx
  • Angabe Ihrer UID-Nummer (leistendes Unternehmen)
  • UID-Nummer BHG: ATU 34 91 72 03 (Leistungsempfänger)
  • Lieferantennummer It. Briefkopf: 33xxxxxx
  • Leistungszeitraum
  • Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger gemäß § ...
  • Verpflichtende Angabe der Dienstgebernummer
  • Pro Steuersatz muss eine eigene Rechnung ausgestellt werden.
  • Lieferanten mit Firmensitz im Ausland/EU, die in Österreich Bauleistungen nach § 19 erbringen, sind verpflichtet gemeinsam mit der Rechnung, den Nachweis der WGKK "Bestätigungsschreiben für Unternehmer ohne Dienstnehmer" zu übermitteln. Achtung! Dieses Schreiben hat eine maximale Gültigkeit von einem Monat. Je nach Dauer der Bauleistung, muss dieses Schreiben monatlich NEU übermittelt werden.
  • in diesen Fällen kein Ausweis der Umsatzsteuer

Weiters ersuchen wir Sie:

  • uns sämtliche Rechnungen bitte nur in einem Kuvert zu senden
  • Rechnungen per Fax immer im Original per Post nachzureichen. Ab Datum 01.01.2007 werden Rechnungen per Fax nicht mehr anerkannt.
  • uns keine Zahlscheine zuzusenden - wir überweisen zu den vereinbarten Terminen mittels Telebanking
  • keine Rechnungskopien beizulegen
  • auf ordentliche Druckqualität (Rechnung wird von uns gescannt) zu achten
  • die Rechnungen nicht zu klammern und
  • bei Fragen zu Buchungsbriefen sich direkt an die jeweilige Mitgliedsfirma zu wenden

Mahnungen:

  • Bitte beachten Sie unseren jährlichen Zahlungsplan, den Sie auf dieser Homepage unter "Lieferanten, Zahlungstermine" finden. Auch Prüffristen und  Jahresvereinbarungen sind für die Kontoabstimmung relevant.
  • Kontoabstimmungen, die den Skonto oder Zentralrabatt betreffen, können wir leider nicht bearbeiten. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
  • Wenn es Kontoabstimmungen (Korrekturen bzw. Abzüge) unserer Mitgliedsfirmen betrifft, können wir diese nur bearbeiten, wenn Sie die entsprechenden Buchungsbriefe bzw. korrigierten Rechnungen beilegen. Vielen Dank!
  • Sollten Rechnungen zur Gänze offen sein, bitten wir um Zusendung einer Rechnungskopie samt Kontoabstimmung. Vielen Dank!